Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 655/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,103034
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 655/14 B ER (https://dejure.org/2014,103034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2014 - L 9 AS 655/14 B ER (https://dejure.org/2014,103034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - L 9 AS 655/14 B ER (https://dejure.org/2014,103034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,103034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 654/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 655/14
    Das SG hat völlig zu Recht die Zulässigkeit des Antrags verneint, weil der Antragsteller sein Begehren - sinngemäß: Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner vor dem SG geführten Klage (S 17 AS 1169/14; zum Verfahren S 17 AS 1190/14 s. sogleich) gegen den Bescheid des Antragsgegners (AG) vom 22. April 2014 (Bl 1197 LA), hier in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Mai 2014 (Bl 1215 LA, Aktenzeichen W 334/14, s.a. den in gleicher Sache ergangenen Widerspruchsbescheid vom 5. Mai 2014, Aktenzeichen W 309/14, unter Bl 1210 der in Auszügen zum Verfahren L 9 AS 654/14 B ER beigezogenen Leistungs-akte (LA) des AG und das Verfahren L 9 AS 654/14 B ER), mit dem der AG eine Eingliede-rungsvereinbarung (EGV) ersetzt hat - bereits mit dem Beschwerdeverfahren L 9 AS 654/13 B ER (vormals S 17 AS 287/14 ER) verfolgt und somit doppelte Rechtshängigkeit besteht.

    Lediglich ergänzend weist der Senat, ohne dass es darauf ankäme, darauf hin, dass der Eilantrag in der Sache keinen Erfolg haben könnte (siehe insoweit auch Beschluss des Senats vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 9 AS 654/14 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2013 - L 9 AS 259/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 655/14
    Dem Antragsteller droht durch die ihm in der EGV vom 22. April 2014 unter Ziffer 2 auferlegte Verpflichtung, sich "zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungs-vorschläge, die Sie vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit erhalten haben", keine Rechtsverletzung von solchem Gewicht, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen könnte (vgl zu einer ähnlichen Verpflichtung bereits Senatsbeschl. v. 3. Juli 2013 - L 9 AS 259/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 9 AS 654/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 655/14
    Das SG hat völlig zu Recht die Zulässigkeit des Antrags verneint, weil der Antragsteller sein Begehren - sinngemäß: Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner vor dem SG geführten Klage (S 17 AS 1169/14; zum Verfahren S 17 AS 1190/14 s. sogleich) gegen den Bescheid des Antragsgegners (AG) vom 22. April 2014 (Bl 1197 LA), hier in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Mai 2014 (Bl 1215 LA, Aktenzeichen W 334/14, s.a. den in gleicher Sache ergangenen Widerspruchsbescheid vom 5. Mai 2014, Aktenzeichen W 309/14, unter Bl 1210 der in Auszügen zum Verfahren L 9 AS 654/14 B ER beigezogenen Leistungs-akte (LA) des AG und das Verfahren L 9 AS 654/14 B ER), mit dem der AG eine Eingliede-rungsvereinbarung (EGV) ersetzt hat - bereits mit dem Beschwerdeverfahren L 9 AS 654/13 B ER (vormals S 17 AS 287/14 ER) verfolgt und somit doppelte Rechtshängigkeit besteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 9 AS 146/15
    Der Kläger hat in einem Eilverfahren in zwei Instanzen erfolglos die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage begehrt (vgl Senatsbeschl. v. 18. Juli 2014 - L 9 AS 655/14 B ER = Bl 20 jener Verfahrensakte).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Verfahrensakte, die Leistungsakte sowie die Verfahrensakte L 9 AS 655/14 B ER Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2014 - L 9 AS 418/14
    Vorliegend kommt hinzu, dass die Antragstellerinnen am 4. April 2014 bei dem SG L. einen weiteren Eilantrag gestellt haben (Aktenzeichen S 17 AS 183/14 ER, Aktenzeichen des Beschwerdeverfahrens L 9 AS 630/14 B ER), so dass insoweit doppelte Rechtshängigkeit bestände (hierzu Senatsbeschl. v. 18. Juli 2014 - L 9 AS 654/14 B ER und L 9 AS 655/14 B ER; Senatsbeschl. v. 6. Juni 2014 - L 9 AS 1018/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 654/14
    Schließlich ist einstweiliger Rechtsschutz auch nicht im Zusammenhang mit der Anfech-tung des eine EGV ersetzenden Bescheids des AG vom 22. April 2014 (Bl 1197 LA) in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Mai 2014 (Bl 1210 LA, Aktenzeichen W 309/14, s.a. den in gleicher Sache ergangenen Widerspruchsbescheid vom 12. Mai 2014, Akten-zeichen W 334/14, unter Bl 1215 LA, und das Verfahren L 9 AS 655/14 B ER) zu gewähren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht